Zahnarzt
Doz. DDr. Heinz-Dieter Müller, PhD
Zahnarzt DDr. Müller nimmt sich Zeit für seine Patienten und führt alle Behandlungen behutsam durch.
In unserer Zahnarztordination behandeln wir unsere Patienten nach den neuesten zahnmedizinischen Wissen.
Zahnfehlstellungen werden in der Regel umfassend mit einer festsitzenden Zahnspange behandelt. Die Methoden und Konzepte zur festsitzenden Zahnspange ist fundiert und seit Jahrzehnten fester Bestandteil einer gelungen kieferorthopädischen Behandlung. Dies gilt frühzeitig bei Kinder als auch beim Erwachsenen. Schätzungsweise können 75% aller Menschen von einer festsitzenden Zahnspange profitieren, auch Ihre Kinder oder Sie. Darüber hinaus profitieren 45% der prothetischen Behandlungen von einer Vorbehandlung mit einer festsitzenden Zahnspange. Dieser Behandlung geht selbstverständlich ein ausführliches Beratungsgespräch mit Zahnarzt Dr. Müller voran. Diese inkludiert eine umfassende Diagnose um daraus die beste Therapie mit einer festsitzenden Zahnspange abzuleiten. Gerne informieren wir Sie näher zu den Themen sichere Zahnregulierung.
Festsitzende Zahnspange BEI DDR. MÜLLER IN 4713 GALLSPACH, GRIESKIRCHEN
DDr. Müller ist Ihr kompetenter und erfahrener Arzt für Zahnregulierungen in 4713 Gallspach. Gerne sind wir auch für Patienten aus Gallspach und Umgebung.
SICHERE ZAHNREGULIERUNG
Eine Zahnfehlstellung kann aus gesundheitlichen, funktionelle oder ästhetischen Gründen das Leben erheblich beeinträchtigen. Häufig stellen sich diese Beeinträchtigungen durch eine falsche Zahnstellung die zu unklarer Lautbildung, erhöhten und falschen Belastungen im Zahnhalteapparat, Zähnen und Kiefergelenk, Weichteilbeschwerden und skelettale Beschwerden führen können.
Dies kann unbehandelt ultima ratio zum Zahnverlust und schweren Beschwerden führen. Die festsitzende Zahnspange stellt eine Methode dar die Zähne auf in einen harmonischen Zahnbogenform schmerzfrei zu überführen.
Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen – vereinbaren Sie einen Termin!
Die festsitzende Zahnspange hat einige Vorteile
Quasi fast alle Zahnfehlstellungen können mit der festsitzenden Zahnspange behandelt werden. Vorausgesetzt ist eine genaue Diagnose um eine umfassende Therapie abzuleiten. Voraussetzung sind die feste Verankerung von Drähten und Brackets auf den Zähne die selbstständig nicht abgenommen werden können. Der Draht leitet kontinuierlich gleichbleibende Kräfte auf die Zähne ein um diese zu korrigieren. Dabei können fast alle mechanischen Freiheitsgrade genutzt werden, translatorische sowie rotatorische. Bei Kinder wird darüber hinaus das Wachstum von Ober und Unterkiefer individuell genutzt werden. Dies ist beim Erwachsenen kaum mehr möglich. Daher ist eine frühzeitige Erstdiagnose entscheiden über den Behandlungserfolg. Nach der Erstdiagnose, der Therapieplanerstellung wird in der Regel die Zahnspange mittels Brackets und Drähten im Mund reversibel verklebt. Dies passiert in einer Sitzung und ist schmerzlos. Danach werden Monat für Monat Kontrollbesuche notwendig um gezielt einzelne Zähne oder Zahngruppen mit zusätzlichen Gummizügen, Einbiegungen in den Draht oder zusätzlichen Apparaturen zu bewegen. Nach Abschluss der Kieferorthopädie werden alle Behandlungselemente wie Draht, Brackets, usw. aus dem Mund wieder entnommen, die Reste an Kleber entfernt. In der Regel ist eine Mundhygiene davor und danach sinnvoll.
Im Allgemeinen dauert Kieferorthopädische festsitzende Zahnbehandlung zwischen 18 und 24 Monaten.
Da die Kosten sehr individuell von der Zahnfehlstellung abhängen sind ist es sinnvoll erst nach der Diagnose bei erstellten Therapieplan eine Kostenabschätzung zu geben. Unseriöse Kostenabschätzungen vor Diagnosebeginn sind nicht vernünftig.
Ihr Zahnarzt für festsitzende Zahnregulierung - DDr. Müller in 4713 Gallspach, Grieskirchen
Die Kosten einer Zahnspange werden zum Teil von der Krankenkasse refundiert. Wichtig ist hierbei die Abklärung und Dokumentation im vor Beginn der Behandlung. Auch Erwachse haben in einigen Fällen Anspruch auf Kostenersatz. Am Einfachsten besprechen Sie dies mit Ihrem Zahnarzt. Manchmal ist es notwendig mit der Krankenkasse direkt Kontakt aufzunehmen um Unklarheiten mit der Anspruchsrefundierung im vorhinein zu besprechen. Wir helfen Ihnen dabei gerne.
In klassifizierten schweren Fällen besteht ein Anspruch auf eine "Gratiszahnspange". Diese österreichische Eigenart ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden und verlangt eine vorab genau Planung und Diagnostik. Diese schweren Zahnfehlstellungen sind ausnahmslos mit einer festsitzenden Zahnspange zu behandeln. Ohne Dokumentation kann keine Kostenrefundierung bei der Krankenkasse veranlasst werden. Da hier das Thema für den Patienten undurchsichtig ist beraten wir Sie gerne und nehmen uns Zeit alle Fragen zu beantworten.
Schlussendlich können Sie als Patient mit der festsitzenden Zahnspange alles essen, da diese eben herausnehmbar ist. Das ist einer großer Vorteil im Gegensatz zu festen Zahnspangen, da Sie so in Ihrer Ernährung nicht beeinträchtigt sind.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer +43 7248 93082 an.
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Ihr Zahnarzt für festsitzende Kieferorthopädische Behandlungen - DDr. Müller in 4713 Gallspach, Grieskirchen.
Ordentliches Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Zahn Mund und Kieferheilkunde
Ordentliches Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Implantologie
Ordentliches Mitglied der Österreichischen Gesellschaft für Kieferorthopädie
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